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Aktuelle Fassung  vom 04.07.2017.

§1.  Allgemeinen Bedingungen

Artikel 1.   Name, Sitz, Geschäftsjahr und Arbeitssprache

Der Verein führt den Namen „Kwà’Sì – InspiringAfrica “
Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden.
Der Verein hat seinen Sitz in Steinbach Taunus.
Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. Das erste Rumpfgeschäftsjahr endet am 31. Dezember 2017.
„Kwà’Sì – Inspiring Africa“ ist parteipolitisch und religiös neutral und tritt rassistischen bzw. fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen.

Arbeitssprachen des Vereins sind: Deutsch, Englisch und Französisch.

Artikel 2.   Zweck und Aufgaben des Vereins

  1. Die „Kwà’Sì – Inspiring Africa“ mit Sitz in Steinbach Taunus verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2.  Zwecke der Körperschaft sind:
    1. Die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit.
      Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
    2. Die Förderung der Jugendhilfe
      Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
    3. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
      Dieser Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
  3.  Die Körperschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
  5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  6. Der Verein ist offen für die Zusammenarbeit mit Personen und Organisationen aller Nationalitäten sowie internationalen Organisationen, soweit diese die Ziele des Vereins unterstützen.
  7. Die Mitglieder des Vereins müssen über den Fortgang von Projekten und Veranstaltungen, die mit Mitteln des Vereins unterstützt werden, laufend informiert werden.

§2.   Mittel zur Erreichung der Vereinszwecke und Gewinne

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

  • Spenden (Geld- und Sachspenden)
  • kulturelle Veranstaltungen
  • Veranstaltung von Kursen, Seminaren und Vorträgen
  • Vermittlungstätigkeiten
  • Herausgabe von Publikationen
  • Mitgliedsbeiträge…..

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Sie möchten die ganze Satzung lesen?

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